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Hätten Sie es gewusst?

aktuell, 04.01.2023

Das bedeuten diese Verkehrszeichen!

Die meisten Autofahrer sind der Ansicht, dass sie sich auskennen im Straßenverkehr. Fragt man sie hingegen nach der Bedeutung einiger Zusatzschilder, sind dann doch viele ratlos. Oder aber man meint die Bedeutung der Schilder genau zu kennen und liegt nicht selten damit meilenweit daneben.

Daher eine Auffrischung von wichtigen Zusatzschildern, deren Bedeutung man kennen sollte:

Dieses Zusatzschild - unter dem angegebenen Tempolimit - mit einem Auto und der Aufschrift "bei Nässe" kennen wir alle. Die Geschindigkeitsbegrenzung tritt immer dann ein, wenn die Fahrbahn nass ist. Doch die Definition von „nass“ ist für viele eine andere. „Nass“ ist laut Rechsprechung eine Fahrbahn, wenn sie mit einem Wasserfilm überzogen ist.

 

Überraschend anders sieht das hingegen bei dem Zusatzzeichen mit einer Schneeflocke aus: Dieses Zeichen begründet lediglich das Tempolimit und gilt immer – das heißt, auch bei trockener Fahrbahn muss man sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten.

 © CreaPro

Dann gibt es noch die Zusatzzeichen, die ebenfalls oft fehlinterpretiert werden. Zwei Pfeile rechts und links der Entfernungsangabe (wie auf diesem Bild) geben an, dass es auf der folgenden Strecke von 1,5 km zu Wildwechsel kommen kann. Ein Schild mit einer Angabe der Entfernung ohne Pfeile an den Seiten bedeutet hingegen, dass sich beispielsweise die Baustelle in der angegebenen Entfernung befindet.

 

 

Bei diesem Zusatzschild mit einem Fahrrad und zwei Pfeilen in unterschiedliche Richtungen muss man ganz besonders vorsichtig fahren: Radverkehr ist hier in der Gegenrichtung zugelassen und das Rechts-vor-links-Gebot gilt hier ebenso.


 

Wie verhalte ich mich richtig, wenn das Schild durch Dreck oder Schnee soweit bedeckt ist, dass ich es nicht mehr lesen kann?

 Bild: Achim Otto

Grundsätzlich gilt: Durch die Form ist in der Regel zu erkennen, um welche Verkehrsregel es sich hier handelt und diese muss eingehalten werden. Anders ist das bei einem  schneebedeckten Verkehrsschild mit Tempobegrenzung: Hier muss man unter Umständen kein Bußgeld zahlen, ist aber in der Pflicht zu beweisen, dass das Schild wirklich nicht zu lesen war.

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